Allgemeine Vertragsbedingungen über die Nutzung der Software "oliwol Publisher Tool"

A. Allgemeines

  1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Nutzung der Software "oliwol Publisher Tool" (nachfolgend "Software") durch den Kunden.
  2. Anbieter der Software und Vertragspartner des Kunden ist Oliver Wolschke, Kurfürstendamm 195, 3. OG, 10707 Berlin (nachfolgend "Anbieter").
  3. Diese Vertragsbedingungen verstehen sich als Ergänzung zu dem Angebot, das der Anbieter dem Kunden zur Verfügung gestellt hat.
  4. Andere Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, solange der Anbieter diesen nicht ausdrücklich zustimmt.

B. Vertragsgegenstand

  1. Die Software ermöglicht es Publikationen/Rätsel, die der Anbieter zur Verfügung stellt, an die Internetpräsenz des Kunden anzubinden. Der Kunde möchte die Software zeitlich befristet im Rahmen seiner Internetpräsenz für eigene Zwecke einsetzen. Hierfür wird die Software über das Internet für den Kunden bereitgestellt und auf den Servern des Anbieters gehostet (SaaS). Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Die Einrichtung der Internetadresse, unter der die Inhalte (Publikationen/Rätsel) abrufbar sein sollen, und Anbindung der Software an diese Internetadresse ist keine Vertragspflicht des Anbieters.
  2. Die konkrete Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergeben sich abschließend aus dem Angebot des Anbieters. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist. Der Kunde kann über die Auswahl verschiedener Pakete den Umfang der Software und der Inhalte (Publikationen/Rätsel) bestimmen.
  3. Der Anbieter stellt die Inhalte (Publikationen/Rätsel) als „White-Label“ zur Verfügung. Diese Inhalte kann der Kunde über das Backend der Software an seine Internetpräsenz anpassen mit dem Ziel, dass die Internetpräsenz des Kunden und die von Anbieter bereitgestellten Inhalte (Publikationen/Rätsel) ein einheitliches Layout haben.
  4. Der Anbieter bemüht sich, sein Angebot und die Software ständig fortzuentwickeln, zu warten und zur Verfügung zu stellen. Sie wird fortlaufend entwickelt und an unterschiedliche Faktoren, wie den Anforderungen der Kunden sowie technischer und wirtschaftlicher Situation nach sachgerechter Abwägung angepasst. Daher umfasst das Angebot die Software in der aktuellen Entwicklungsstufe. Der Kunde hat aber keinen Anspruch darauf, dass die Software in ihrem Inhalt und Umfang unverändert bleibt.
  5. Der Anbieter wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
  6. Die Software wird dem Kunden auf Zeit für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt. Kommt es zu einer Beendigung des Vertrages hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe von Daten, die beim Betrieb der Software entstanden sind (Nutzerdaten, Profile, Konfigurationen, Publikationen, etc.). Diese Daten werden vom Anbieter nach Beendigung des Vertrages gelöscht.
  7. Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, soweit sich nichts Gegenteiliges aus dem Angebot des Anbieters ergibt.
  8. Eine Benutzerdokumentation der Software ist nicht geschuldet.
  9. Eine Übergabe des Quellcodes der Software sowie der Anpassungen der Software ist nicht Gegenstand des Vertrages.
  10. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, werden die Vertragsparteien eine Vereinbarung nach § 28 DSGVO abschließen (Vertrag über die Datenverarbeitung im Auftrag).

C. Rechteeinräumung

  1. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches und auf die Dauer des Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung der Software im in diesem Vertrag und dem Angebot eingeräumten Umfang mit einer zwischen den Parteien vereinbarten Vertragslaufzeit.
  2. Eine weitergehende Nutzung der Software, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, wirtschaftliche Verwertung und Dekompilieren, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet.
  3. Das Nutzungsrecht entfällt, wenn der Kunde trotz Mahnung mit drei Lizenzzahlungen in Verzug ist.
  4. Das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.

D. Kosten, Zahlungsbedingungen

  1. Die Kosten und Zahlungsfristen sind in dem Angebot des Anbieters geregelt. Der Anbieter ist berechtigt, die Kosten im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit in Rechnung stellen zu können.
  2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich genannte Kosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Bei der jährlichen Vorauszahlung im Rahmen des Vertragsschlusses oder einer Vertragsverlängerung räumt der Anbieter einen Nachlass von 10 % auf den Nettogesamtpreis ein.
  4. Soweit nicht anders angegeben, sind Rechnungen sofort fällig und binnen 14 Tagen zu begleichen.
  5. Soweit der Kunde trotz Fristsetzung und Mahnung in Zahlungsverzug ist, kann der Anbieter die Software für Endnutzer deaktivieren.

E. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung, Vertragsbeendigung

  1. Der Vertrag kommt mit der Unterschrift des Kunden unter dem Angebot und dem Zugang des unterzeichneten Angebots beim Anbieter zustande.
  2. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Das Hinzubuchen von anderen Optionen in Bezug auf die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte (Publikationen/Rätsel) haben keinen Einfluss auf die bestehende Vertragslaufzeit.
  3. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt.
  5. Kommt es zu einer Beendigung des Vertrages werden alle Daten des Kunden (Nutzerdaten, Profile, Konfigurationen, Publikationen, etc.) vom Anbieter gelöscht. Es besteht bei Vertragsbeendigung kein Anspruch auf Übergabe von Daten an den Kunden.

F. Support

  1. Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die dem Kunden genannte Support-E-Mail-Adresse zu den dort angegebenen Zeiten gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

G. Servicelevel, Störungsbehebung

  1. Da einige Funktionen der Software von Bedingungen abhängen, die der Anbieter nicht kontrollieren kann (Internetverbindung, höhere Gewalt), kann keine durchgehende Erreichbarkeit und Funktionalität der Software zugesichert werden. Der Anbieter gewährleistet damit nicht, dass die Software aufgrund dieser Ereignisse störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Der Anbieter kann eine Erreichbarkeit von 98 % im Jahresmittel zusichern, wobei höhere Gewalt und wartungsbedingte Nichterreichbarkeit hiervon nicht umfasst sind. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
  2. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters in dem von ihm genutzten Rechenzentrum maßgeblich.
  3. Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die ihm genannten Kontaktdaten zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
  4. Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Anbieter auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 8 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
  5. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).
  6. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.

H. Pflichten des Kunden für den Umgang mit der Software

  1. Der Kunde ist Betreiber der Internetpräsenz, die mit der Software betrieben wird, im Sinne von § 5 TMG und rechtlich Verantwortlicher Datenverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die sich hieraus ergebenen Pflichten hat der Kunde eigenständig zu erfüllen.
  2. Für die Einrichtung und Erreichbarkeit der Domain, unter der die Inhalte (Publikationen/Rätsel) bereitgestellt werden sollen, ist der Kunde verantwortlich. Die Einrichtung der entsprechenden Schnittstellen (Authentifizierung) erfolgt über das Backend der Software.
  3. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte (Software, Softwarebestandteile oder andere Inhalte) für Zwecke einzusetzen, die nicht im Rahmen dieses Vertrages gestattet sind.
  4. Eine Veränderung des Programmcodes ist dem Kunden nicht gestattet. Ebenso wenig das Auslesen des Programmcodes mit dem Ziel, die Software zu kopieren (Reverse Engineering).
  5. Der Kunde verpflichtet sich, Handlungen zu unterlassen, welche die Funktionsfähigkeiten der Software beeinträchtigen oder beeinträchtigen können (z.B. durch andere Software oder sonstige Scripts).
  6. Soweit der Kunde Externen (z.B. externe Dienstleister, freie Mitarbeiter, Institutionen) Zugang zur Konfiguration der Software ermöglicht, ist er zum sicheren Umgang mit diesen Zugangsdaten verpflichtet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sich die Externen an die in diesem Vertrag bestimmten Pflichten des Kunden sowie geltendes Recht halten. Ferner haftet der Kunde für den unsachgemäßen Umgang der Externen sowie für hierdurch entstandene Schäden.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, sich mindestens alle drei Wochen in sein Nutzerkonto zur Softwareverwaltung einzuloggen, um eventuelle Systemnachrichten zur Kenntnis zu nehmen.

I. Gewährleistung

  1. Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann.
  2. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die auf Änderungen und Modifikationen beruhen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Anbieter berechtigt zu sein.
  3. Der Kunde hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Einräumung der Nutzungsmöglichkeit auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr.

J. Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt
    1. a. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    2. b. für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
    3. c. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
    4. d. im Umfang einer vom Lizenzgeber übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  3. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1, 2 vorliegen.
  4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
  5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter keine Verantwortung für die Inhalte übernimmt, die er nicht selbst auf der Software erstellt hat oder die er nicht zur Kenntnis genommen hat.

K. Vertraulichkeit

  1. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
  3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    1. a. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
    2. b. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
    3. c. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Vertragspartei vorab unterrichten und ihr die Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
  4. Die Vertragsparteien werden nur solchen Dritten Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind (vgl. H. 5.). Des Weiteren werden die Vertragsparteien nur denjenigen Mitarbeitenden die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeitenden auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

L. Änderungen der Vertragsbestimmungen

  1. Der Anbieter ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen und allgemeine Vorgaben zu den Inhalten für die Software zu ändern. Die Anpassung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen und wenn es das vertragliche Gleichgewicht des Kunden zum Anbieter nicht stören wird. Solche Gründe können zum Beispiel rechtliche sowie technische Veränderungen, Erfahrungen mit dem Verhalten von Endnutzern oder unbeabsichtigte Lücken in den Klauseln sein.
  2. Über die Änderungen wird der Kunde per E-Mail informiert und aufgefordert, diese im Rahmen des nächsten Logins zu akzeptieren. Hierdurch werden die Änderung Bestandteil des laufenden Vertrages.
  3. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs behält sich der Anbieter das Recht vor, das zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
  4. Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde sich nicht binnen 4 Wochen nach der Benachrichtigungsemail (siehe L. 2.) einloggt und die Änderungen annimmt. Hierdurch werden die Änderungen Bestandteil des laufenden Vertrages.

M. Schlussbestimmungen

  1. Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht anzuwenden, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.
  2. Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Anbieters.
  4. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder der Vertrag Lücken enthält, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die vom Sinn und Zweck her wirtschaftlich der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Für die Ausfüllung von Lücken gilt dies sinngemäß.
Stand: November 2023